LEADER-Region GU-Nord

LEADER Region Graz-Umgebung Nord

Am 1. Juli 2023 wurde die LAG Graz-Umgebung Nord erstmalig als LEADER-Region anerkannt und profitiert damit in der Periode 2023-2027 von rund 2,3 Millionen Euro Fördermittel. Die LEADER-Region Graz-Umgebung Nord setzt sich aus sechs Gemeinden zusammen: Deutschfeistritz, Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Übelbach und Peggau.

» LEADER zeigt, was möglich ist, wenn man im Kleinen anfängt groß zu denken. «
6
Gemeinden
438
km2 Fläche
36.792
Einwohner:innen
(Stand: 01.01.2023)

Wir sind LEADER

LAG Graz-Umgebung Nord

Grazer Straße 10, 8130 Frohnleiten

Ihre Ansprechpersonen

Mag.a (FH) Stefanie Schmid, MBA
LEADER Managerin LAG Graz-Umgebung Nord
schmid@zentralraum-stmk.at
+43 664 41 17 311

Mag.a Verena Denk-Seidl
LEADER Assistenz LAG Graz-Umgebung Nord
denk-seidl@zentralraum-stmk.at
+43 664 25 27 794

Alles rund um LEADER

Was ist LEADER, wer steckt dahinter und welche Aufgaben verfolgen LEADER Projekte?
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LEADER Struktur

Wir verschaffen dir einen Überblick über die LEADER-Struktur
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Lokale Entwicklungsstrategie (LES) & Aktionsfelder

Die LES und seine vier Aktionsfelder als Basis aller LEADER Projekte
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Projektaufruf

Der nächste Call läuft vom 8. Jänner bis zum 4. März 2024.
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Faktencheck

Alles was du wissen musst, wenn du ein LEADER Projekt einreichen möchtest
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Von der Idee bis zum LEADER Projekt

Deine Schritt-für-Schritt-Anleitung für dein LEADER Projekt
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Termine

Alle LEADER-Termine im Überblick
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Weitere Förderinformationen

Deine Anlaufstellen rund um LEADER
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Downloads

Alle wichtigen Formulare, Broschüren etc.
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Was ist LEADER?
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Wer ist LEADER?
3
Was macht LEADER?
Was ist LEADER?

LEADER ist ein EU-Förderprogramm für innovative Projekte zur Stärkung des ländlichen Raums.

Das Hauptziel besteht darin, die Wirtschaft in der Region zu fördern, um die Lebensqualität in der Bevölkerung zu steigern.

Wer ist LEADER?

LEADER sind die Menschen der Region – Teilhabe und Mitwirkung sind zentrale Aspekte.

Die Idee hinter LEADER ist, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, welche Bedürfnisse und Potenziale ihre Region hat. Sie werden daher auch in die Planung und Ausführung regionaler Strategien einbezogen.

Was macht LEADER?

LEADER fördert innovative Projekte, die die Region stärken.

LEADER-Projekte leisten einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum, stärken das Miteinander und unterstützen Regionen bei der Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit.

In Form von Aktionsfeldern (AF) werden die Themenbereiche vorgegeben, die in Zukunftsprozessen von der Bevölkerung mit regional zu erreichenden Zielen konkretisiert werden. Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der Region Graz-Umgebung Nord beinhaltet vier Aktionsfelder. Die Fokussierung der LES orientiert sich an der Mur – die traditionelle Lebensader, die als Fluss die Region mit Leben, Kraft und Energie versorgt. Die Strategie und die daraus zu entwickelnden Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, den Natur- und Lebensraum zu erhalten. Durch innovative Lösungen und gemeinsames Fortdenken sollen neue Perspektiven für die Region entwickelt werden.

Die Auswahl von regional passenden Projekten wird durch die Lokale Aktionsgruppe getroffen. Sie entscheidet zudem eigenständig über die Verwendung und Verteilung von der Region zugeordneten Mitteln.

LEADER-Projekte werden von EU, Bund und Land gefördert und durch Eigenmittelmitfinanziert. Für Projektumsetzungen sind Projektträger erforderlich, die in der Lage sind, Projekte abzuwickeln und Eigenmittel aufzubringen.

» LEADER lebt vom Innovationsgeist und Engagement der Menschen. «

Das Besondere an LEADER ist die Zuteilung von EU-Fördergeldern direkt für eine Region, die sich mit einer lokalen Entwicklungsstrategie als LEADER-Region bewirbt. Österreichweit gibt es 83 LEADER-Regionen, die – jeweils auf die Region abgestimmt – die ländliche Entwicklung vorantreiben. LEADER wird in der Steiermark über das Regionalressort des Landes Steiermark (Abteilung 17) als landesverantwortliche Stelle abgewickelt.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
abteilung17@stmk.gv.at
+43 316 877 2447

www.landesentwicklung.steiermark.at
www.verwaltung.steiermark.at/abteilung17

LEADER Struktur

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Das LAG Management
2
Die Steuerungsgruppe
(= PAG Projektauswahl- gremium)
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Mitglieder der Steuerungsgruppe (= PAG Projektauswahlgremium)
Das LAG Management

Eingereicht wurde die LEADER-Aktionsgruppe Graz-Umgebung Nord erstmals für die Periode 2023-2027 unter dem Dach der Regionalmanagement Steirischer Zentralraum GmbH. Die inhaltliche Steuerung liegt aber, dem LEADER-Bottom-up-Prinzip entsprechend, bei der regionalen Steuerungsgruppe. Diese hat Projektentscheidungs-, Steuerungs- und Evaluierungsaufgaben und arbeitet zusammen mit dem LAG Management und regionalen Projektträger:innen an der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie. Die LAG ist eine öffentlich-private Schnittstelle in der Region sowie zu übergeordneten Stellen.

 

Aufgaben des LAG Managements:

  • Vernetzung von Akteur:innen
  • Förderberatung
  • Netzwerkstelle zu anderen LAGs
  • Förderungen von Innovationen usw.
Die Steuerungsgruppe
(= PAG Projektauswahlgremium)

Die Steuerungsgruppe (= PAG Projektauswahlgremium) ist die zentrale Instanz – sie trifft Entscheidungen über die LES, strategische Grundlagen und Ausrichtungen von LEADER-Angelegenheiten, sowie auch die Verwendung des LEADER-Budgets. Teil der Steuerungsgruppe sind Vertreter:innen verschiedener Bereiche, um möglichst viele regionale Interessen einbinden zu können.

Die Steuerungsgruppe (= PAG Projektauswahlgremium) LAG Graz-Umgebung Nord setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, davon kommen 60 Prozent der Mitglieder aus dem nicht-öffentlichen und 40 Prozent aus dem öffentlichen Bereich. (Vorgabe der EU: mindestens 51 % Mitglieder aus dem nicht-öffentlichen Bereich und mindestens 40 % Frauen). Weiters sind acht kooptierte Mitglieder in die Steuerungsgruppe eingebunden, welche nicht stimmberechtigt sind.

ORDENTLICHE MITGLIEDER:

Wagner Johannes, Mag. Bgm. | Innenstadt & Jagd, Vorsitzender der LAG

Dirnberger Doris, Bgm. | Gemeindevertretung

Viertler Michael, Bgm. | Sozialpartner

Viertler Caroline | Baukultur, Kreativwirtschaft, Junge Wirtschaft

Puff Ursula | Kultur, Tourismus & Freizeit

Hirzberger Gerhild, MA | Soziales, ältere Menschen & Alpine Vereine

Feldgrill Michael, Bgm. | Industrie

Grinschgl Tanja | Soziales, Familie, Kinder & ältere Menschen

Krasser-Tilz Agnes, Dr. | Medizin & Kultur

Fejer Ulrike, Mag.a | Energie, Umwelt, KEM & KLAR, Naturschutz, Gender, Frauen, Diversity

Kerstein Mina | Kreativwirtschaft

Tieber Hannes, Bgm. | Tourismus & Wirtschaft

Sager Phillip | Stadt- und Standortentwicklung

Arbesleitner Nora, BSc MA | Jugend & Frauen

Windisch Markus, Ing. Bgm. | Umwelt & Energie

 

KOOPTIERTE MITGLIEDER:

Pirstinger Hannes, Ing. 1 Vzbgm. | Land- und Forstwirtschaft

Bauer Günther, MBA, MPA Vzbgm. | Kultur & Vereine

Papst Gernot, Mag.| Sport

TV Erlebnisregion Graz, Organisation, dzt. Susanne Haubenhofer, Mag.a | Tourismus

Regionalmanagement Steirischer Zentralraum, Organisation | Organisation, dzt. Kerstin Weber, Mag.a

KEM Graz-Umgebung Nord, Organisation, dzt. Mag.a Marta Cociancig | Energie & Klimaschutz

KLAR! Graz-Umgebung Nord, Organisation, dzt. Dr. Michaela Ziegler | Klimawandelanpassung

KEM GRAT2, Organisation, dzt. Stangl Christoph | Energie, Klimaschutz & Klimawandelanpassung

Regionales Jugendmanagement| Organisation, dzt. Nora Arbesleitner, BSc MA

Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES)

Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der Region Graz-Umgebung Nord berücksichtigt alle vier Aktionsfelder. Die Fokussierung der LES orientiert sich an der Mur – die traditionelle Lebensader, die als Fluss die Region mit Leben, Kraft und Energie versorgt. Die Strategie und die daraus zu entwickelnden Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, den Natur- und Lebensraum zu erhalten, durch innovative Lösungen und gemeinsames Fortdenken neue Perspektiven für die Region zu entwickeln und die Lebensqualität der Menschen zu steigern.

Unsere vier Aktionsfelder

AF 1: STEIGERUNG WERTSCHÖPFUNG
• Arbeiten & Wirtschaften in der Region
• Frauen in der Wirtschaft stärken
• Ortskerne stärken & Smart Village
• Tourismus fördern u. entwickeln
• Gemeinsame Identität & Image der Region entwickeln
AF 2: NATÜRLICHE RESSOURCEN & KULTURELLES ERBE
• Kultur & Mur
• Leben & Mur (Lebensqualität, Naturraum, Naherholung, etc.)
• Regionale Lebensmittel & Direktvermarktung
• Land-, Forstwirtschaft & Biodiversität stärken
AF 3: STÄRKUNG FÜR DAS GEMEINWOHL WICHTIGE STRUKTUREN & FUNKTIONEN
• Junge Menschen
• Sozialer Zusammenhalt & Diversität
• Teilhabe, Lebenslanges Lernen (LLL) & Bürger:innenbeteiligung
AF 4: KLIMASCHUTZ & ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
• Klimawandelanpassung & Sicherheit
• Energie nachhaltig erzeugen u. nutzen
• Nachhaltig Bauen, Baukultur & klimafitte Nutzung
• Regionale u. nachhaltige Mobilität stärken

Faktencheck

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Was wird gefördert und wer sind Förderwerber:innen?
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Was sind Merkmale von Projekten?
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Wie erfolgt die Projektauswahl?
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Wo und wann kann ich Projekte einreichen?
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Wie hoch kann eine Förderung sein?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Der Projektinhalt muss zur Erfüllung der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen und für einen Mehrwert in einem der vier Aktionsfelder sorgen.
  • Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der Lokalen Aktionsgemeinschaft vorliegen.
  • Das Vorhaben muss innerhalb der sechs Gemeinden realisiert werden.

Grundvoraussetzung ist die Genehmigung des Projektes durch das Projektauswahlgremium (PAG) und die Bewilligung des Landes Steiermark (LVL). Der Fördervertrag wird bei positiver Prüfung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung) ausgestellt.

Was wird gefördert und wer sind Förderwerber:innen?

Was wird gefördert?

  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Investitionskosten

Wer sind Förderwerber:innen?

  • Gemeinden
  • Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Natürliche Personen
  • Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften (OG, KG,…)
  • Juristische Personen (Vereine, GmbH,…) sowie deren Zusammenschlüsse
  • Körperschaften öffentlichen Rechts (Tourismusverbände,…)
  • Personengemeinschaften
  • Lokale Aktionsgruppen
Was sind Merkmale von Projekten?
  • Innovatives Konzept: Etablierung neuer Produkte oder Dienstleistungen, Verfahren oder Prozesse, Vermarktungswege,…
  • Mehrwert für die Region: Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Erhalt regionaler Strukturen, Wissen,…
  • Vernetzung: Zusammenarbeit verschiedenster Lebensbereiche und Bevölkerungsgruppen
  • Stärkung der Lebensqualität
  • Projektträgerschaft: Für das Projekt gibt es einen Projektträger – z.B. Privatpersonen, Vereine, Verbände, ARGE, Gemeinden, Betriebe,…
  • Gesicherte Eigenmittel: Die Vorfinanzierung muss gesichert sein, da die Fördermittel erst nach der Projektabrechnung ausbezahlt werden.
  • Nachhaltigkeit: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sichergestellt. Projekte müssen mindestens fünf Jahre nach Auszahlung aufrecht erhalten bleiben.

LEADER als Maßnahme 77-05 des GAP Strategieplans 2023-2027 (LEADER – Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie) unterstützt auch die Umsetzung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten.

Wie erfolgt die Projektauswahl?

Die Projektauswahl geschieht durch die Mitglieder des PAG nach einem einheitlichen Bewertungsschema (Kriteriensystem). Wird das Projekt positiv bewertet, folgt die Festlegung der Förderung. In einer Abschlussdiskussion werden die Gründe für die Zu- oder Absage sowie die Höhe der Förderung formuliert. Diese Entscheidung wird dem/der Förderwerber:in schriftlich mitgeteilt.

Wo und wann kann ich Projekte einreichen?

Die Einreichung ist über die eAMA (Kategorie: Förderungen/Fristen) möglich. Aufrufe zur Einreichung sind vier Mal pro Jahr für jeweils mindestens acht Wochen geplant:

  1. Jänner/Februar
  2. April/Mai
  3. Juli /August
  4. Oktober/November

Geplante PAG Sitzungen: März, Juni, September und Dezember

Wie hoch kann eine Förderung sein?
  • 40% Förderung für direkt einkommensschaffende Maßnahmen (z.B. Schau- und Erlebnisbetriebe, einzelbetriebliche Angebote,…) In Ausnahmefällen (einzelbetriebliche Investitionen) sind 30% möglich
  • 60% Förderung für nicht direkt einkommensschaffende, investive Maßnahmen (z.B. Themenwege, Museen, Kulturprojekte, Stärkung der Ortskerne,…)
  • 80% Förderung für nicht investive Maßnahmen des Lebenslangen Lernens oder zu Querschnittszielen (z.B. Jugend, Frauen, Migrant:innen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima & Umwelt, Demographie, regionale Kultur & Identität) für Konzeption, Prozessbegleitung, Umsetzung und/oder Bewusstseinsbildung
  • 80% Förderung für die Anbahnung und Vorbereitung von nationalen/transnationalen Kooperationsprojekten (z.B. Konzeption, Prozessbegleitung)

Es werden keine 100% Förderungen gewährt.

Von der Idee bis zum Projekt

Wir unterstützen dich!


Schritt 1: Idee

Du vereinbarst einen Termin mit dem LEADER-Büro in Frohnleiten, gemeinsam besprechen wir deine Idee und klären alle Fragen: Ist es ein Projekt? Ist es innovativ? Ist es nachhaltig? Entspricht es den Inhalten der Lokalen Entwicklungsstrategie? Ist es kooperativ angelegt? Abschließend skizzieren wir dann gemeinsam ein Projektkonzept.


Schritt 2: Einreichung Digitale Förderplattform (DFP)

Dein Projekt musst du auf der digitalen Förderplattform der eAMA einreichen. Dazu benötigst du einen digitalen Ausweis, die ID Austria. Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite der eAMA-DFP (www.eama.at). Natürlich stehen auch wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Schritt 3: Entscheidung Projektauswahlgremium (PAG)

Ähnlich wie bei „2 Minuten 2 Millionen“ präsentierst du deine Projektidee dem PAG (Projektauswahlgremium). Spätestens hier sollte der Projektinhalt in wenigen Sätzen erklärbar sein! Das PAG diskutiert im Anschluss dein Projekt und entscheidet über Zu- oder Absage.


Schritt 4: Bewilligung

Die bewilligende Stelle prüft förderrechtliche Kriterien wie Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien etc. Dabei werden oft weitere Auflagen erteilt oder Nachforderungen gestellt. Dieser Prozess dauert naturgemäß einige Zeit, daher ist es hilfreich, bereits frühzeitig mit deiner Idee ins LEADER-Büro zu kommen.


Schritt 5: Durchführung

Nach der Bewilligung kannst du mit der Projektumsetzung loslegen! Die maximale Projektdauer für ein LEADER-Projekt beträgt drei Jahre. Wichtig ist, dass das Projekt wie im Projektkonzept beschrieben umgesetzt wird, Änderungen müssen unbedingt vor der Fertigstellung der bewilligenden Stelle zur Genehmigung gemeldet werden.

Die EU unterstützt mit LEADER-Fördermitteln direkt die Regionen, somit müssen LEADER-Projekte auch als solches gekennzeichnet sein: Bei Drucksorten (z.B. Broschüren, Plakate,…) und PR-Maßnahmen, sowie auf Webseiten, Infotafeln und Social Media Kanälen sind die vorgegebenen Logos an der richtigen Stelle anzuführen. Ebenso muss bei baulichen Maßnahmen eine Infotafel sichtbar platziert sein.

Tipp: Plane vor dem Start deines Projekts am besten eine Vorlaufzeit von drei bis fünf Monaten ein.


Schritt 6: Abrechnung

Die Projekte können erst nach der vollständigen Umsetzung abgerechnet werden, daher müssen die Projektkosten vorfinanziert werden. Für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel sind einige Vorgaben einzuhalten. Das LEADER-Büro unterstützt dich dabei!


Projektaufruf: LEADER Anträge einreichen!

Einreichfrist:

08. Jänner 2024 bis 04. März 2024

 

Fördersumme:

€ 500.000,-

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 150.000,-.

 

Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen für die Maßnahme: Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie für die LAG Graz-Umgebung Nord

Die LEADER Region Graz-Umgebung Nord ruft auf zur Einreichung von innovativen Projekten, die einen möglichst großen Mehrwert für die Region bewirken und unserer “Lokalen Entwicklungsstrategie” entsprechen.

Vereine, Gemeinden, Unternehmen sowie Privatpersonen sollen bei der Umsetzung von Projekten zu den definierten Aktionsfeldern unterstützt werden. Besonders gesucht werden innovative und kooperative Projekte.

Bei diesem Call bzw. Aufruf können Projekte in allen vier Aktionsfelder eingereicht werden:

  • Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung
  • Aktionsfeld 2: Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
  • Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen
  • Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 19. März 2024 statt – dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit der 20. März 2024.

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit der LAG-Managerin Frau Mag.a (FH) Stefanie Schmid unter
0664 41 17 311 oder schmid@zentralraum-stmk.at auf.

 

Termine im Überblick

 

07. März 2024
9:30-11 Uhr
1. Netzwerktreffen | Biodiversität & Naturschutz | Wo: TMC Frohnleiten
19. März 2024
16-19 Uhr
4. Sitzung | Steuerungsgruppe (PAG) LAG Graz-Umgebung Nord | Wo: Marktgemeinde Übelbach
02. April 2024Start der Einreichfrist: LAG Graz-Umgebung Nord | Aufruf 04 für LEADER-Projekte | AF1-4 | LEADER 2023-2027
11. April 2024
9-10:30 Uhr
LEADER Schulung | Projektträger:innen & Föderwerber:innen| Wo: TMC Frohnleiten
25. April 2024
9-11 Uhr
Netzwerktreffen | Energie, Klimaschutz & Klimawandelanpassungen | Wo: TMC Frohnleiten
04. Juni 2024
9-12 Uhr
Arbeitsgruppensitzung | LAG Graz-Umgebung Nord
06. Juni 2024
10-11:30 Uhr
Netzwerktreffen | GEMEINWOHL & SOZIALES | Wo: Marktgemeinde Gratkorn
20. Juni 2024
9-12 Uhr
LEADER Forum Steiermark | Jour fixe | Wo: LAG Kraftspendedörfer Joglland
26. Juni 2024
16-17:30 Uhr
LEADER Schulung | Projektträger:innen & Föderwerber:innen| Wo: TMC Frohnleiten

Downloads

Lokale Entwicklungsstrategie (LES)
LEADER Broschüre
LEADER Leitfaden
DFP: Formblatt zur Projektplanung
Checkliste für dein Projekt
Einreichung
Umsetzung

Unterstützt aus Mitteln des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes.