(Stand: 2021)
Was ist LEADER?
Liaison entre Actions de Développement de l’Économie Rurale = LEADER
(auf Deutsch: Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)
LEADER ist ein Ansatz zur partizipativen Regionalentwicklung und ein Förderprogramm der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen die lokale Entwicklung und die Stärkung ländlicher Regionen, mit dem Ziel, den ländlichen Raum zu stärken, die regionale Wirtschaft zu fördern und die Lebensqualität in den Regionen zu fördern.
LEADER bedeutet Teilhabe und Mitwirkung regionaler Akteur:innen an der Planung und Ausführung regionaler Strategien. = partizipative Regionalentwicklung nach dem Bottom-up Ansatz
Die Auswahl von regional passenden Projekten wird durch die LAG getroffen. Sie entscheidet zudem eigenständig über die Verwendung und Verteilung von der Region zugeordneten Mitteln. LEADER-Projekte werden von EU, Bund und Land gefördert und durch Eigenmittel mitfinanziert. Für Projektumsetzungen sind Projektträger erforderlich, die in der Lage sind, Projekte abzuwickeln und Eigenmittel aufzubringen.
Die LEADER Region
Die LEADER-Region setzt sich aus den folgenden sechs Gemeinden zusammen: Deutschfeistritz, Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Übelbach und Peggau. Als Bezeichnung wird (vorerst) der Begriff „Graz-Umgebung Nord“ verwendet. In den angrenzenden Gebieten befinden sich bereits einige LEADER-Regionen z.B.: Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf, Hügelland-Schöcklland, Steirische Eisenstraße, Lipizzanerheimat.
LAG Management
Eingereicht wurde die LEADER-Aktionsgruppe Graz-Umgebung Nord erstmals für die Periode 2023-2027 unter dem Dach der Regionalmanagement Steirischer Zentralraum GmbH. Die inhaltliche Steuerung liegt aber, dem LEADER-Bottom-up-Prinzip entsprechend, bei der regionalen Steuerungsgruppe. Diese hat Projektentscheidungs-, Steuerungs- und Evaluierungsaufgaben und arbeitet zusammen mit dem LAG Management und regionalen Projektträger:innen an der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie. Die LAG ist eine öffentlich-private Schnittstelle in der Region sowie zu übergeordneten Stellen.
Aufgaben des LAG Managements:
- Vernetzung von Akteur:innen
- Förderberatung
- Netzwerkstelle zu anderen LAGs
- Förderungen von Innovationen usw.
Die Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe ist die zentrale Gruppe, die die LAG steuert. Sie trifft Entscheidungen über strategische Grundlagen und Ausrichtungen von LEADER-Angelegenheiten, über die LES, die Verwendung des LEADER-Budgets und vieles mehr. Die Steuerungsgruppe besteht aus Vertreter:innen verschiedener Bereiche, um möglichst viele regionale Interessen einzubinden.
Die Steuerungsgruppe LAG Graz-Umgebung Nord setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, davon 60 % aus dem nicht-öffentlichen und 40 % aus dem öffentlichen Bereich. Der Anteil der Frauen beträgt 53 % und jener der Männer 47 %. (Vorgabe der EU: mindestens 51 % Mitglieder aus dem nicht-öffentlichen Bereich und mindestens 40 % Frauen). In die der Steuerungsgruppe werden weiters acht kooptierte, nicht stimmberechtigte Mitglieder eingebunden.
Lokale Entwicklungsstrategie (LES)
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der Region Graz-Umgebung Nord berücksichtigt alle vier Aktionsfelder. Die Fokussierung der LES orientiert sich an der Mur – die traditionelle Lebensader, die als Fluss die Region mit Leben, Kraft und Energie versorgt. Die Strategie und die daraus zu entwickelnden Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, den Natur- und Lebensraum zu erhalten, durch innovative Lösungen und gemeinsames Fortdenken neue Perspektiven für die Region zu entwickeln und die Lebensqualität der Menschen zu steigern.
Die Aktionsfelder

Wer kann ein Projekt einreichen?
Für jedes Projekt muss und darf es nur eine:n Förderungswerber:in geben.
Diese können sein:
- Natürliche Personen
- Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaft. (z.B. KG, OG, etc.)
- Juristische Personen (z.B. Verein, GmbH, etc.)
- Personenvereinigungen (z.B. ARGE)
- Gemeinden
- Lokale Aktionsgruppen (LAG)
Voraussetzungen für die Einreichung
Eigenmittel: Die Eigenmittel zur Projektumsetzung sind gesichert.
Vorfinanzierung: Die Projektkosten müssen immer vorfinanziert werden. Förderrückflüsse erfolgen erst nach korrekter Abrechnung von tatsächlich bezahlten Rechnungen. Die konkreten Abrechnungszeiträume werden in der Fördergenehmigung vorgegeben.
Projektlaufzeit: Ein LEADER-Projekt-Antrag kann für max. 3 Jahre (36 Monaten) gestellt werden.
Nachhaltige Nutzung: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sichergestellt.
Publizitätsbestimmungen: Die Vorgaben bezüglich Hinweis auf fördergebende Stellen (EU, Bund, Land) sind ausnahmslos ab Projektstart einzuhalten. Jegliche Öffentlichkeitsarbeit ist im Vorfeld mit dem LAG-Management außnahmslos abzuklären.
Kostenanerkennung: Keine Auftragsvergaben und Aktivitäten vor der Genehmigung des Projekts bzw. des Projektzeitraums (Anerkennungsstichtag = PAG Sitzung) setzen. Die Genehmigung (=Fördervertrag) erfolgt schriftlich seitens der Landesstelle (A17) – Abteilung LEADER – mittels Bestätigungsschreiben. Vor Einlangen des Fördervertrages werden Projektausgaben ausschließlich auf eigenes Risiko des/der Förderwerbers:in getätigt!
Fördersatz: Pro Projekt kommt ein Fördersatz für alle Kostenpositionen (Sach-, Personal- und Investitionskosten) angewendet werden. Siehe Förderhöhe & Förderbarkeit
Einhaltung des Vergaberechts (Vergleichsangebote für externe Vergaben)
Professionelles Projektmanagement: Das entsprechende Wissen und die Fähigkeiten zur Umsestzung des LEADER Projekts müssen nachweislich vorliegen.
Projektmaßnahmen und Aktivitäten: sind grundsätzlich entsprechend dem eingereichten und genehmigten Projektantrag durchzuführen. Etwaige Änderungen müssen nach Abklärung mit dem LAG-Management sowie der Landesstelle (A17) – Abteilung LEADER – vor Durchführung schriftlich bekanntgegeben und genehmigt werden.
Weitere Richtlinien und detailierte Informationen zu den u.a. nicht anrechenbaren Kosten finden Sie bald hier.
Einreichungs- und Auswahlprozess*
*mit Vorbehalt bis Ende Juni 2023
- Aufruf entsprechend den Vorgaben der digitalen Förderplattform
- Erstberatung mit der LEADER-Managementstelle: gemeinsam Prüfung mittels Checkliste/Projektblatt
- Übermittlung des Projektkonzeptes und Projektantrages (Projektbeschreibung, Förderantrag, Kostenblatt)
- Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch das LEADER-Management (falls unvollständig, dann zurück zu Pkt. 3)
- Begutachtung des Projektes in der Steuerungsgruppe lt. vorgegebenen Formal- und Qualitätskriterien (falls Beurteilung negativ, dann zurück zu Pkt. 2)
- Förderungsempfehlung bzw. gegebenenfalls begründete Förderungsablehnung
- Fördereinreichung über die Digitale Förderplattform (DFP) der Projektbeschreibung, Förderantrag, Kostenblatt sowie der Plausibilisierungsunterlagen
- Mögliche Nachreichungen / Rückfragen der Prüfstellen