04-04-2022 | News

Neuer LA21-Call für vitale und starke Ortskerne geöffnet!

Bis zum 13. Mai 2022 können Bürger:innenbeteiligungsprojekte mit dem Schwerpunkt Orts- und Stadtkernstärkung beim Land Stmk. Abt. 17 eingereicht werden.

Starke und belebte Ortskerne nehmen eine Schlüsselfunktion bei der Entwicklung von Gemeinden und Regionen ein.

Im Rahmen des aktuellen Fördercalls können Initiativen zur Bürger:innenbeteiligung mit professioneller Prozessbegleitung gefördert werden, die sich einem der folgenden Themenbereiche zuordnen lassen:

 

  • Steigerung des Bewusstseins für lebendige Orts- und Stadtkerne sowie Begleitung von Maßnahmen für Ortskerne/Stadtkerne mit Bürger:innenbeteiligung
  • Erarbeitung themenspezifischer, umsetzungsorientierter Konzepte und integrierter Strategien inkl. Smart Village Schwerpunktsetzung mit Bevölkerungsbeteiligung als kommunale Handlungs- und Entscheidungsgrundlage
  • Maßnahmen zur Verringerung von Leerstand und Aufbau eines Leerstands- und Flächenmanagements
  • Entwicklung von Maßnahmen u.a. in den Themenbereichen Nahversorgung, nachhaltige Mobilitätslösungen, Freizeit und öffentlicher Raum, Energietransformationsmodelle, Wohnen sowie Verbesserung der lokalen Standortqualität im Kontext der Stärkung von Orts- und Stadtkernen
  • Stärkung der Eigenverantwortung für Baukultur in ihrer Dimension als gestaltete Umwelt und gestalteter Raum
  • Partizipative Planung und Umsetzungsvorbereitung von bedeutsamen Infrastrukturprojekten inklusive Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur in Zentren
  • Partizipative und proaktive Maßnahmen zu Gestaltung, Verdichtung und Nachverdichtung in Orts- und Stadtkernen
  • Vernetzung von Einrichtungen und Angeboten sowie Aufbau von Kooperationen zur Ortskernstärkung (Stakeholderebene)
  • Maßnahmen zur gezielten Nutzung der Digitalisierung als zentrumsstärkende technische Infrastruktur

Zu diesen Themenfeldern anrechenbare Kosten umfassen jene für Recherche, Analyse, Konzepterstellung, Prozessmoderation, Externe Datenerhebungen (Interviews, Fragebögen, Web-Basierte Befragungen und Beteiligungen, etc.), Umsetzungsvorbereitung und -begleitung, Öffentlichkeitsarbeit sowie für Organisationsaufwand und Personalkosten.

Als Projektträger können steirische Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen auftreten. Die Förderquote beträgt 75 %.

Projekte können ab sofort bis spätestens 13.05.2022 digital bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
Email: abteilung17@stmk.gv.at

 

Nähere Informationen und die detaillierte Ausschreibungsunterlage finden Sie hier:

 

 

Unterstützt aus Mitteln des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes.