14-06-2022 | Landschaft + Ressourcen News

Neuer KLAR!-Fördercall gestartet!

Förderung für Klimawandelanpassung

Mit einem Fördervolumen von insgesamt 5 Mio. Euro unterstützt der Klima- und Energiefonds erneut Regionen bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise.

Siebenter KLAR! Fördercall gestartet!

Unter dem Kürzel KLAR! unterstützt das Förderprogramm nun zum insgesamt siebenten Mal Klimawandel-Anpassungsmodellregionen in ganz Österreich.
KLAR! richtet sich an Gemeinden im ländlichen Raum, die sich zu Klimawandel-Anpassungsmodellregionen zusammenschließen. Diese sollen aus mindestens zwei Gemeinden bestehen und mindestens 3.000 und höchstens 60.000 Einwohner:innen umfassen.

Die geförderten Maßnahmen sind vielfältig und können etwa Bewusstseinsbildung für den Klimaschutz, Bepflanzungsaktionen oder klimafitte Sanierung umfassen. Eine Serviceplattform des Umweltbundesamtes informiert und berät bei Bedarf zu geeigneten Maßnahmen.

Zum zweiten Mal werden mit „KLAR! Invest“ außerdem Investitionsmaßnahmen in den Themenbereichen Hitzeschutz und Wassermanagement gefördert.
Die Ausschreibung richtet sich an neue und etablierte Regionen, die ihre gesetzten Tätigkeiten weiterführen möchten.

Einen Antrag auf Weiterführung können Klimawandel-Anpassungsregionen stellen, die zumindest das erste Jahr der Umsetzungs- oder einer Weiterführungsphase abgeschlossen und einen vollständigen Zwischenbericht gelegt haben.

Zudem können auch im vergangenen Jahr abgelehnte Anträge erneut eingereicht werden.

Einreichfristen

Ende der Einreichfrist für KLAR!-Invest Stufe 1: 16.09.2022 um 12:00 Uhr

Ende der Ausschreibung (für neue und bestehende Regionen, Wiedereinreicher sowie für KLAR!-Invest Stufe 2): 31.01.2023 um 12:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Ausschreibung des Klima- und Energiefonds
Serviceplattform Umweltbundesamt (für inhaltlich-fachliche Fragen)
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (für Einreichung & Fragen zur Abwicklung)
Leitfaden KLAR! Klimawandelanpassungsmodellregionen – Jahresprogramm 2022
Unterstützt aus Mitteln des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes.