(Stand: 01.01.2023)
WIR SIND LEADER
LAG Grazer Bergland
Alles rund um LEADER
Strategie & Aktionsfelder
Von der Idee bis zum Projekt
» LEADER lebt vom Innovationsgeist und Engagement der Menschen. «
Das Besondere an LEADER ist die Zuteilung von EU-Fördergeldern direkt für eine Region, die sich mit einer lokalen Entwicklungsstrategie als LEADER-Region bewirbt. Österreichweit gibt es 83 LEADER-Regionen, die – jeweils auf die Region abgestimmt – die ländliche Entwicklung vorantreiben. LEADER wird in der Steiermark über das Regionalressort des Landes Steiermark (Abteilung 17) als landesverantwortliche Stelle abgewickelt.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
abteilung17@stmk.gv.at
+43 316 877 2447
www.landesentwicklung.steiermark.at
www.verwaltung.steiermark.at/abteilung17
LEADER STRUKTUR
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES)
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der Region Grazer Bergland berücksichtigt alle vier Aktionsfelder. Die Fokussierung der LES orientiert sich an der Mur – die traditionelle Lebensader, die als Fluss die Region mit Leben, Kraft und Energie versorgt. Die Strategie und die daraus zu entwickelnden Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, den Natur- und Lebensraum zu erhalten, durch innovative Lösungen und gemeinsames Fortdenken neue Perspektiven für die Region zu entwickeln und die Lebensqualität der Menschen zu steigern.
AKTIONSFELD 1
STEIGERUNG WERTSCHÖPFUNG
AKTIONSFELD 2
NATÜRLICHE RESSOURCEN & KULTURELLES ERBE
AKTIONSFELD 3
STÄRKUNG FÜR DAS GEMEINWOHL WICHTIGE STRUKTUREN & FUNKTIONEN
AKTIONSFELD 4
KLIMASCHUTZ & ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
Faktencheck
SCHRITT 1
DIE IDEE
Du vereinbarst einen Termin mit dem LEADER-Büro in Frohnleiten, gemeinsam besprechen wir deine Idee und klären alle Fragen: Ist es ein Projekt? Ist es innovativ? Ist es nachhaltig? Entspricht es den Inhalten der Lokalen Entwicklungsstrategie? Ist es kooperativ angelegt? Abschließend skizzieren wir dann gemeinsam ein Projektkonzept.
SCHRITT 2
EINREICHUNG DIGITALE FÖRDERPLATTFORM (DFP)
Dein Projekt musst du auf der digitalen Förderplattform der eAMA einreichen. Dazu benötigst du einen digitalen Ausweis, die ID Austria. Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite der eAMA-DFP. Natürlich stehen auch wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
SCHRITT 3
ENTSCHEIDUNG PROJEKTAUSWAHLGREMIUM (PAG)
Ähnlich wie bei „2 Minuten 2 Millionen“ präsentierst du deine Projektidee dem Projektauswahlgremium (PAG). Spätestens hier sollte der Projektinhalt in wenigen Sätzen erklärbar sein! Das PAG diskutiert im Anschluss dein Projekt und entscheidet über Zu- oder Absage.
SCHRITT 4
BEWILLIGUNG
Die bewilligende Stelle prüft förderrechtliche Kriterien wie Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien etc. Dabei werden oft weitere Auflagen erteilt oder Nachforderungen gestellt. Dieser Prozess dauert naturgemäß einige Zeit, daher ist es hilfreich, bereits frühzeitig mit deiner Idee ins LEADER-Büro zu kommen.
SCHRITT 5
DURCHFÜHRUNG
Nach der Bewilligung kannst du mit der Projektumsetzung loslegen. Die maximale Projektdauer für ein LEADER-Projekt beträgt drei Jahre. Wichtig ist, dass das Projekt wie im Projektkonzept beschrieben umgesetzt wird, Änderungen müssen unbedingt vor der Fertigstellung der bewilligenden Stelle zur Genehmigung gemeldet werden.
Die EU unterstützt mit LEADER-Fördermitteln direkt die Regionen, somit müssen LEADER-Projekte auch als solches gekennzeichnet sein: Bei Drucksorten (z.B. Broschüren, Plakate,…) und PR-Maßnahmen, sowie auf Webseiten, Infotafeln und Social Media Kanälen sind die vorgegebenen Logos an der richtigen Stelle anzuführen. Ebenso muss bei baulichen Maßnahmen eine Infotafel sichtbar platziert sein.
Tipp: Plane vor dem Start deines Projekts am besten eine Vorlaufzeit von drei bis fünf Monaten ein.
SCHRITT 6
ABRECHNUNG
Die Projekte können erst nach der vollständigen Umsetzung abgerechnet werden, daher müssen die Projektkosten vorfinanziert werden. Für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel sind einige Vorgaben einzuhalten. Das LEADER Büro unterstützt dich dabei!
Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen für die Maßnahme: Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie für die LAG Grazer Bergland
Die LEADER Region Grazer Bergland ruft auf zur Einreichung von innovativen Projekten, die einen möglichst großen Mehrwert für die Region bewirken und unserer “Lokalen Entwicklungsstrategie” entsprechen.
Vereine, Gemeinden, Unternehmen sowie Privatpersonen sollen bei der Umsetzung von Projekten zu den definierten Aktionsfeldern unterstützt werden. Besonders gesucht werden innovative und kooperative Projekte.
Bei diesem Call bzw. Aufruf können Projekte in allen vier Aktionsfelder eingereicht werden:
- Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung
- Aktionsfeld 2: Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
- Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen (max. Fördersumme von 55.000 Euro)
- Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel