Die Erstellung und Abwicklung jährlicher Arbeitsprogramme an zu finanzierenden Projekten im Sinne des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes (StLREG) 2018 stellt eine der zentralen Aufgaben des Regionalmanagements dar.
Die Förderung gemeindeübergreifender Zusammenarbeit sowie der Beitrag zur Regionalen Entwicklungsstrategie 2020+ sind dabei zwei wesentliche Kriterien für die Auswahl an Projekten.
Zu den weiteren Kriterien für die Bewertung von möglichen Projekten zählen im Einklang mit den Leitthemen unserer Regionalen Entwicklungsstrategie 2020+ unter anderem Aspekte wie positive Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzeffekte, Infrastrukturentwicklung, der Beitrag zur sanften Mobilität oder Klima- und Ressourcenschonung.
Arbeitsprogramm 2020