Landschaft + Ressourcen

Altstoffsammelzentren Kooperation GGU

Stadtregionale Kooperation für eine gemeindeübergreifende Nutzung von Altstoffsammelzentren in Graz und Graz-Umgebung.

KONTAKT

Anna Lampl
T. +43 664 2847545
lampl@zentralraum-stmk.at

Projektträger
Abfallwirtschaftsverband GU
Projektlaufzeit
12/2017 bis 12/2018
Finanzierung
IWB/EFRE, StLREG Arbeitsprogramm 2018

Den  Herausforderungen einer konsequenten Kreislaufführung sämtlicher Alt- und Wertstoffe kann nur mit einer modernen Infrastruktur der Altstoffsammelzentren entsprochen werden. Ausstattungstechnisch und räumlich zu klein bemessene ASZ eignen sich bei fehlender überregionaler Logistik nicht dazu, eine hohe Sammeltiefe und -vielfalt umzusetzen.

Aufgrund der historischen Verwaltungsentwicklung in der Steiermark besteht derzeit allerdings eine Kleinstrukturiertheit im Bereich der ASZ. Anforderungen in der technischen Ausstattung, laufend neue gesetzliche Vorgaben, bürgerfreundliche Öffnungszeiten und gut geschultes Personal lassen sich auf Gemeindeebene allein oft nicht zufriedenstellend bewerkstelligen.

Für eine Optimierung und Weiterentwicklung der ASZ-Strukturen in Graz und Graz-Umgebung wurde ein Projekt initiiert, in dem sich der AWV GU, die Stadt Graz sowie Holding Graz um eine gemeindeübergreifende, bürgerfreundliche, kostengerechte, wirtschaftliche und ökologische Nutzung von Altstoffsammelzentren bemühen. Ziel war es weiter, Lösungen für eine mögliche Nachnutzung der zu schließenden ASZ und Strategien für die Qualifikation und Beschäftigung im 2. und 3. Arbeitsmarkt für branchenrelevante Dienstleistungen zu finden. Weiters wurden Lösungen und eine verursachergerechte Aufteilung für die Einfahrtsberechtigung Sturzgasse sowie stadtregionale Strategien für eine weitere Zusammenarbeit erarbeitet.

Das Projekt wurde im Rahmen des Programms IWB/EFRE 2014-2020 (Investitionen in Wachstum und Beschäftigung) mit Mitteln der Europäischen Union und Mitteln des Regionalressorts des Landes Steiermark gefördert.

Unterstützt aus Mitteln des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes.