Hier finden Sie alle aktuellen Förderaufrufe und praktische FAQs zur Einreichung.
Gute Projekte brauchen die richtige Förderung, damit aus Ideen konkrete Vorhaben werden können.
LEADER-Projekte fürs Grazer Bergland gesucht!
Einreichfrist: 1. April bis 27. Mai 2026
Die LEADER Region Grazer Bergland ruft zur Einreichung von innovativen Projekten auf, die einen möglichst großen Mehrwert für die Region bewirken und unserer “Lokalen Entwicklungsstrategie” entsprechen.
Vereine, Gemeinden, Unternehmen sowie Privatpersonen sollen bei der Umsetzung von Projekten zu den definierten Aktionsfeldern unterstützt werden. Besonders gesucht werden innovative und kooperative Projekte.
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 100.000 Euro.
Bei diesem Call bzw. Aufruf können Projekte in alle vier Aktionsfelder eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt über die Digitale Förderplattform (DFP). Dafür benötigen Sie eine ID Austria – wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Einreichprozess.
Die Projektauswahlgremiumssitzung findet am 09.06.2026 statt.
Was wird gefördert und wer sind Förderwerber:innen?
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Was sind Merkmale von Projekten?
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Wie erfolgt die Projektauswahl?
5
Wo und wann kann ich Projekte einreichen?
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Wie hoch kann eine Förderung sein?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Projektinhalt muss zur Erfüllung der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen und für einen Mehrwert in einem der vier Aktionsfelder sorgen.
Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der Lokalen Aktionsgemeinschaft vorliegen.
Das Vorhaben muss innerhalb der sechs Gemeinden realisiert werden.
Grundvoraussetzung ist die Genehmigung des Projektes durch das Projektauswahlgremium (PAG) und die Bewilligung des Landes Steiermark (LVL). Der Fördervertrag wird bei positiver Prüfung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung) ausgestellt.
Was wird gefördert und wer sind Förderwerber:innen?
Was wird gefördert?
Sachkosten
Personalkosten
Investitionskosten
Wer sind Förderwerber:innen?
Gemeinden
Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Natürliche Personen
Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften (OG, KG,…)
Juristische Personen (Vereine, GmbH,…) sowie deren Zusammenschlüsse
Innovatives Konzept: Etablierung neuer Produkte oder Dienstleistungen, Verfahren oder Prozesse, Vermarktungswege, …
Mehrwert für die Region: Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Erhalt regionaler Strukturen, Wissen, …
Vernetzung: Zusammenarbeit verschiedenster Lebensbereiche und Bevölkerungsgruppen
Stärkung der Lebensqualität
Projektträgerschaft: Für das Projekt gibt es einen Projektträger – z.B. Privatpersonen, Vereine, Verbände, ARGE, Gemeinden, Betriebe, …
Gesicherte Eigenmittel: Die Vorfinanzierung muss gesichert sein, da die Fördermittel erst nach der Projektabrechnung ausbezahlt werden.
Nachhaltigkeit: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sichergestellt. Projekte müssen mindestens fünf Jahre nach Auszahlung aufrecht erhalten bleiben.
LEADER als Maßnahme 77-05 des GAP Strategieplans 2023-2027 (LEADER – Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie) unterstützt auch die Umsetzung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten.
Wie erfolgt die Projektauswahl?
Die Projektauswahl geschieht durch die Mitglieder des PAG nach einem einheitlichen Bewertungsschema (Kriteriensystem). Wird das Projekt positiv bewertet, folgt die Festlegung der Förderung. In einer Abschlussdiskussion werden die Gründe für die Zu- oder Absage sowie die Höhe der Förderung formuliert. Diese Entscheidung wird dem/der Förderwerber:in schriftlich mitgeteilt.
Wo und wann kann ich Projekte einreichen?
Die Einreichung ist über die eAMA (Kategorie: Förderungen/Fristen) möglich. Aufrufe zur Einreichung sind vier Mal pro Jahr für jeweils mindestens acht Wochen geplant:
Jänner/Februar
April/Mai
Juli /August
Oktober/November
Geplante PAG Sitzungen: März, Juni, September und Dezember
Wie hoch kann eine Förderung sein?
40% Förderung für direkt einkommensschaffende Maßnahmen (z.B. Schau- und Erlebnisbetriebe, einzelbetriebliche Angebote, …) In Ausnahmefällen (einzelbetriebliche Investitionen) sind 30% möglich
60% Förderung für nicht direkt einkommensschaffende, investive Maßnahmen (z.B. Themenwege, Museen, Kulturprojekte, Stärkung der Ortskerne, …)
80% Förderung für nicht investive Maßnahmen des Lebenslangen Lernens oder zu Querschnittszielen (z.B. Jugend, Frauen, Migrant:innen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima & Umwelt, Demographie, regionale Kultur & Identität) für Konzeption, Prozessbegleitung, Umsetzung und/oder Bewusstseinsbildung
80% Förderung für die Anbahnung und Vorbereitung von nationalen/transnationalen Kooperationsprojekten (z.B. Konzeption, Prozessbegleitung)
Es werden keine 100% Förderungen gewährt.
Weiterführende Links zum LEADER-Förderprogramm
Land Steiermark | LEADER 2023 – 2027 Förderprogramm für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum
Weitere Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
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Ortskernstärkung
2
Soziale Dienstleistungen
3
Naturschutz & Umwelt
4
Innovationsförderungen
5
Energie, Klimaschutz & Klimawandelanpassungen
6
Regionale Entwicklung (IBW/EFRE & JTF)
Ortskernstärkung
IBW/EFRE & JTF 2021-2027
Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen
Lebens!Nah Investitionsförderung für neue Nutzungen in Bestandsgebäuden Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.
Flächenrecycling Beratungs- und Planungsförderung für die Erstellung eines Nachnutzungskonzepts (sofern mehr als 95% der Immobilie leerstehend sind oder in kürze sein werden) Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
73-10 Orts- und Stadtkernförderung Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen Investitionsförderung für den Umbau von Erdgeschosslokalen Land Steiermark, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft
Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler Investitionsförderung für die sensible Weiterentwicklung von historisch wertvoller Bausubstanz Land Steiermark, Abteilung 15 – Energie, Wohnbau, Technik
Umfassende energetische Sanierung Investitionsförderung für die thermische Sanierung und verbesserte Energiesparmaßnahmen Land Steiermark, Abteilung 15 – Energie, Wohnbau, Technik
77-04 Leerstandsaktivierung Förderung von Investitionen zur Wiederbelebung und Nachnutzung von leerstehenden oder mindergenutzten Gebäuden sowie Flächen. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung innovativer Nutzungskonzepte, um Leerstände nachhaltig zu aktivieren. Die Förderung umfasst sowohl Investitionen zur Revitalisierung als auch Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und zum Management von Leerständen. Es wird besonderer Wert auf smarte und digitale Lösungen gelegt, die die Attraktivität von Orts- und Stadtkernen erhöhen. Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BML)
LA21 – Lokale Agenda 21 Förderung von Bürger:innenbeteiligung, Entwicklungsprozessen und Zukunftsstrategien. Die Agenda 21 konzentriert sich auf die Erhöhung der Lebensqualität in den Regionen und Gemeinden für gegenwärtige und künftige Generationen. Ziel ist, das Engagement und die Eigeninitiative der Bevölkerung vor Ort, die Entwicklung ihrer unmittelbaren lokalen Umgebung in die Hand zu nehmen und aktiv daran mitzuwirken.
INTERREG 2021-2027 Förderung von grenzüberschreitender Regional- & Standortentwicklung
Starke & grüne Zentren Finanzielle Unterstützung von Partnergemeinden im Steirischen Zentralraum, die ihre Orts- und Stadtzentren mit einer sorgfältigen Planung, klimafitter Gestaltung oder auch durch die aktive Einbindung der Jugend nachhaltig stärken möchten.
Soziale Dienstleistungen
Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die den Zugang zu Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung verbessern – vor allem für Menschen, die vor besonderen Herausforderungen stehen.
Bundes-Sozialprojekteförderungen Das Sozialministerium kann Projekte aus den folgenden Bereichen fördern: Behindertenhilfe, Behindertengleichstellung, Gesundheit, Pflegevorsorge, Opferfürsorge, Konsumentenschutz, Seniorinnen und Senioren, freiwilliges Engagement, Abbau von Geschlechterstereotypen, geschlechterspezifische Gewaltprävention, Extremismusprävention, soziales Europa, internationaler Know-how-Transfer, Gender Mainstreamin, soziale Eingliederung/Armutsbekämpfung, Corporate Social Responsibility, Menschenrechtsangelegenheiten u.a.m.
Förderungen Land Steiermark Das Sozialressort des Landes Steiermark fördert Projekte und Maßnahmen entsprechend den vorliegenden thematischen Schwerpunktsetzungen.
Naturschutz & Umwelt
73-06 Ökologische Agrarinfrastruktur Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos – ökologische Agrarinfrastruktur Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 – Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Mehr dazu
77-02-STMK Zusammenarbeit Zusammenarbeit von neuen Kooperationen bzw. die Zusammenarbeit von bestehenden Kooperationen mit neuen gemeinsamen Tätigkeiten bzw. Arbeitspaketen. Mehr dazu
73-15-STMK Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes Investitionen und Maßnahmen zur Verbesserung, Wiederherstellung oder Neuanlage wertvoller Lebensräume Mehr dazu
Biodiversitätsfond Innerhalb des gesamten Förderungszeitraumes bis 2026 gibt es verschiedene Förderungsschwerpunkte Mehr dazu
Landesvertragsnaturschutz Steiermark – LAV Der LAV (Landesvertragsnaturschutz Steiermark) ist das Nachfolgeprogramm vom BEP (Biotoperhaltungsprogramm) und den nationalen Natura 2000 Förderungen. Mit der Neugestaltung des Bundesprogramms ÖPUL 2023+ wurden auch die Landesförderungen umgestaltet und dem neuen Rahmen angepasst. Mit dem LAV werden Verträge mit Besitzer:innen und Bewirtschafter:innen von naturschutzfachlich wertvollen Flächen gemacht, um diese Flächen kurz- und mittelfristig bestmöglich zu erhalten oder auch sie zu entwickeln. Richtlinie LAV Mehr dazu
Naturschutzförderungen & Artenschutzprojekte Land Steiermark Die Projektförderungen zur Erhaltung und Wiederherstellung ökologisch wertvoller Biotope und Lebensräume von Arten sowie zur Naturschutz-Bewusstseinsbildung. Mehr dazu
Innovationsförderungen: Innovationssysteme zur Stärkung der ländlichen Wirtschaft
77-03-BML-FG-1 Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft-FG-1 Konzeption, Organisation und Durchführung eines innovativen regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozesses inkl. Projektskizze und Erarbeitung eines darauf basierenden Aktionsplans sowie Unterstützung des Aufbaus der Kooperation Mehr dazu
77-03-BML-FG-2.1-LIN Ländliche Innovationssysteme -FG-2.1-Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (LIN) Förderung regional verankerter, multifunktioneller Innovationsunterstützungsnetzwerke (LINs) für Kooperationen in ländlichen Regionen und zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung innovativer Projekte Mehr dazu
77-03-BML-FG-2.2-LIP Ländliche Innovationssysteme -FG-2.2-Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP) Umsetzung Ländlicher Innovationspartnerschaften (LIPs) mit dem Ziel, die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur:innen zu verbessern und neuartige Lösungen entlang von Wertschöpfungsketten sowie vorzugsweise über Bereiche und Branchen hinweg zu entwickeln Mehr dazu
EDIH Applied CPS (European Digital Innovation Hub Applied Cyber-Physical Systems Das Förderprogramm EDIH Applied CPS (European Digital Innovation Hub Applied Cyber-Physical Systems) unterstützt Unternehmen und den öffentlichen Sektor in Österreich – insbesondere KMUs in den Bereichen Produktion, Bauwesen und Mobilität – bei der Implementierung von Cyber-Physischen Systemen (CPS). Ziel ist es, die Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette voranzutreiben, von Sensorik und eingebetteten Systemen bis hin zu Smart-System Integration und digitalen Zwillingen. Die Services umfassen Unterstützung bei der Technologieauswahl, Schulungen und Vernetzung mit strategischen Partnern. Gefördert werden Projekte mit bis zu 40.000 Euro, und die Finanzierung kann bis zu 100% betragen, was besonders attraktiv für kleinere Unternehmen ist. Finanziert wird das Programm teils durch EU-Mittel und teils durch die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Mehr dazu Weitere Informationen
Energie, Klimaschutz & Klimawandelanpassungen
Ökofonds Steiermark Der steirische Ökofonds ist ein Technologiefonds, der aus Mitteln des österreichischen Ökostromregimes dotiert wird. Mit diesen Mitteln können Technologien gefördert werden, die zu einer effizienteren Nutzung von Energie und/oder Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Steiermark beitragen. Diese Förderungsschiene des Landes Steiermark ist ein Teil der Klima- und Energiestrategie Steiermark und unterstützt bei der Technologieführerschaft, bei der Steigerung der Innovationskraft und bei der Wettbewerbsfähigkeit des Landes Steiermark im Bereich der Energiewirtschaft. Mehr dazu
Umweltförderungen – Förderungen des Landes Steiermark 2025 (für Private und Gemeinden) Die Steiermark hat sich in der Klima- und Energiestrategie 2030 ambitionierte Ziele gesetzt. Der Ersatz von fossilen durch erneuerbare Heizungsanlagen, der Ausbau von Biomasse-Nahwärmenetzen, die Errichtung von Solaranlagen, die Unterstützung der Elektromobilität sind wichtige Schritte zu einer klimaneutralen Steiermark. Mehr dazu
Vorsorgecheck Naturgefahren im Klimawandel für Gemeinden Naturgefahrenvorsorge und Klimawandelanpassung sind notwendige Maßnahmen, um für veränderte Klima[1]und Katastrophenszenarien gewappnet zu sein. Gemeinden sind wichtige und zentrale Akteure in der Vorsorge und der zentrale Ansprechpartner für die Bevölkerung in Sicherheitsfragen. Mehr dazu
Gemeindeservice Steiermark | Klima, Energie, Zukunft Die Palette an Förderprogrammen innerhalb Energie und Klima ist riesig. Mit dieser einfach gestalteten Übersicht sollte es für Gemeinden möglich sein, für geplante Investitionen die richtige Fördermöglichkeit zu finden. Die Übersicht stellt die relevanten Bundes- und Landesseiten dar, wo Förderungen laufend aktualisiert und erneuert werden. Mehr dazu
Vorsorgecheck Naturgefahren im Klimawandel für Gemeinden Naturgefahrenvorsorge und Klimawandelanpassung sind notwendige Maßnahmen, um für veränderte Klima[1]und Katastrophenszenarien gewappnet zu sein. Gemeinden sind wichtige und zentrale Akteure in der Vorsorge und der zentrale Ansprechpartner für die Bevölkerung in Sicherheitsfragen. Mehr dazu
Regionale Entwicklung (IBW/EFRE & JTF)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt mit dem Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027 – EFRE & JTF“ Projekte in allen österreichischen Regionen. Das Programm soll Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fördern. Gleichzeitig wird durch die Förderungen Beschäftigung geschaffen und regionale Entwicklung gestärkt.
Das Programm ist in mehrere thematische Prioritäten und Fördermaßnahmen gegliedert – Schwerpunkte sind:
1) Innovation & Forschung Förderung von Forschung, Technologie, Innovation und Wissensnetzwerken, z. B.: Ausbau von Forschungs-, Technologie- und Innovationskapazitäten, Stärkung von Forschungs- und Transferkompetenzen, regional verankerte Innovationssysteme und Unterstützung innovativer Investitionen in Unternehmen, vor allem KMU.
2) Nachhaltigkeit & grüne Transformation Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen, Energieeffizienz und klimafreundlichen Technologien. Dazu zählen Investitionen in klimarelevante Technologien und Dienstleistungen.
3) Wettbewerbsfähigkeit von KMU Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, z. B. durch produktive Investitionen.
4) Integrierte Entwicklung Förderung integrierter regionaler und städtischer Entwicklungsprojekte, zum Beispiel in ländlichen Regionen oder Stadtzentren.
5) Just Transition Fund (JTF) Neben dem EFRE wird der Just Transition Fund als eigene Priorität umgesetzt. Er richtet sich an Regionen, die besonders stark vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind, und unterstützt sozioökonomische Begleitmaßnahmen.